Mit der Entwicklung einer zivilisierten Gesellschaft und eines zivilisierten Rechts wird die Bildung eines Sozialstaates möglich. Es zeichnet sich durch eine Reihe von Merkmalen aus, die es von anderen sozialen Systemen unterscheiden.
Das Konzept des Sozialstaates
Sozial ist die Rechtsstaatlichkeit einer entwickelten Zivilgesellschaft, die auf den Grundsätzen der Gleichheit und Freiheit, der Überklassifizierung und der sozialen Gerechtigkeit beruht und die sozialen Menschenrechte gewährleistet.
Rechtsstaatlichkeit und Sozialstaat bilden ein einziges Ganzes, da die Entwicklung des Rechtssystems nur innerhalb einer zivilisierten Gesellschaft möglich ist und die Ordnung und Entwicklung der sozialen Beziehungen unter dem Einfluss des Rechtssystems erfolgt. Die Hauptaufgabe des Sozialstaates besteht darin, sowohl öffentliche als auch wirtschaftliche Rechte zu gewährleisten, einschließlich: das Recht auf Arbeit und faire Arbeitsbedingungen für alle Bürger, ein angemessener existenzsichernder Lohn, soziale Sicherheit usw.