Jede behinderte Person kann Sozialhilfe beantragen, die in Form von Sozialleistungen, medizinischer Versorgung und materiellen Leistungen erbracht wird. Um eine solche Unterstützung zu erhalten, müssen Sie sich an die Gebietskörperschaft des Sozialschutzes wenden.
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Die Gesetzgebung zur sozialen Sicherheit legt das Recht jeder Person mit einer Behinderung fest, Sozialhilfe zu erhalten. Grundlage für die Bereitstellung einer solchen Unterstützung ist eine Entscheidung der Sozialschutzbehörde am Wohnort des Bürgers. Nach einer solchen Entscheidung werden der behinderten Person monatliche materielle Zahlungen in den gesetzlich festgelegten Beträgen zugewiesen (der Betrag hängt von der festgelegten Gruppe und dem Grad der Einschränkung der Arbeitstätigkeit ab). Darüber hinaus hat die behinderte Person die Möglichkeit, die Dienste der sozialen Dienste und die medizinische Versorgung kostenlos in Anspruch zu nehmen. In bestimmten Fällen wird eine Entscheidung über die stationäre Versorgung getroffen, die nur mit Zustimmung der behinderten Person durchgeführt werden kann.
Wie kann eine behinderte Person das Recht auf Sozialhilfe verwirklichen?
Jede behinderte Person kann das Recht auf Sozialhilfe aller Art ausüben, indem sie sich an die Sozialversicherungsbehörden am Wohnort wendet. Dazu müssen Sie einen Antrag auf Bereitstellung von Sozialhilfe ausfüllen und Dokumente einreichen, die das Bestehen von Rechten auf Erhalt bestätigen (insbesondere Bestätigung der Zuordnung einer bestimmten Behindertengruppe, Grad der Arbeitsbeschränkung). Nach Prüfung dieser Dokumente durch die Sozialschutzbehörde wird eine geeignete Entscheidung getroffen, die die Grundlage für die Ernennung materieller Zahlungen und die Aufnahme einer behinderten Person in die Liste der Bürger bildet, die soziale und medizinische Dienstleistungen erhalten.