Die Aufteilung des Parlaments in zwei Häuser wird in Staaten mit einem hoch entwickelten politischen System praktiziert. In der Russischen Föderation gibt es auch zwei Kammern des Parlaments, von denen jede ihren eigenen Namen und Zweck hat.
Das Zweikammerparlament ist das oberste gesetzgebende Organ des Staates, das für die Initiierung, Entwicklung und Annahme von Gesetzesentwürfen sowie gegebenenfalls für die Einführung von Änderungen und Ergänzungen bestehender Rechtsakte zuständig ist.
Oberhaus des Parlaments in der Russischen Föderation
In der Russischen Föderation arbeiten wie in vielen Industriestaaten zwei Parlamentskammern gleichzeitig, die üblicherweise als untere und obere bezeichnet werden. In Übereinstimmung mit diesen bedingten Namen wird die Funktionstrennung dieser Behörden durchgeführt. Das Unterhaus befasst sich also hauptsächlich mit der Initiierung und Entwicklung von Rechnungen und das Oberhaus mit deren Koordinierung und Genehmigung. Sitzungen des Oberhauses des russischen Parlaments finden in der Regel mindestens zweimal im Monat statt, können aber bei Bedarf auch häufiger einberufen werden.
Das Oberhaus in der Russischen Föderation heißt der Rat der Föderation. Darüber hinaus ist der Unterschied zwischen dem Föderationsrat und dem Unterhaus des Parlaments nicht auf den Unterschied in ihren Funktionen beschränkt. Darüber hinaus unterscheiden sie sich untereinander in der Art der Bildung. Wie der Name schon sagt, soll der Föderationsrat den Untertanen der Föderation die Möglichkeit geben, ihre Interessen zu vertreten. Eine solche Gelegenheit wird durch die Aufnahme von zwei Vertretern aus jeder Region Russlands in den Föderationsrat erreicht.
Somit beträgt die Gesamtzahl der Mitglieder dieser Struktur 170, da die Anzahl der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation heute 85 erreicht hat. Aufgrund der Art seiner Zusammensetzung wird der Föderationsrat in allen in unserem Land geltenden Rechtsakten manchmal inoffiziell als Kammer der Regionen bezeichnet gilt der offizielle Name dieser Behörde.