Eine Rechnung ist ein Dokument, auf dessen Grundlage der Käufer einen Abzug des Mehrwertsteuerbetrags für vom Verkäufer erbrachte Dienstleistungen, Arbeiten oder Waren akzeptiert. Die Steuergesetze stellen sehr strenge Anforderungen an die Regeln für die Bearbeitung und Erstellung von Rechnungen. Dies liegt daran, dass die Möglichkeit, vom Kunden oder Käufer einen Mehrwertsteuerabzug zu erhalten, direkt davon abhängt, wie korrekt sie erstellt wurden.
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Um eine Rechnung ordnungsgemäß ausstellen zu können, müssen eine Reihe von Regeln berücksichtigt werden.
1. Die Rechnung wird in der Weise ausgestellt, die bei der Erstellung durch den Lieferanten berücksichtigt wird - unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten, Versand von Waren, Übertragung von Eigentumsrechten oder nach Erhalt einer Teilzahlung aufgrund geplanter Lieferungen von Waren, Dienstleistungen oder Arbeiten.
2. Beginnen Sie mit der Ausführung der Rechnungsrechnung, indem Sie das Datum der Erstellung des Dokuments und dessen Seriennummer angeben.
3. Bei der Ausstellung einer Rechnung sind die in den entsprechenden Artikeln der Abgabenordnung angegebenen verbindlichen Angaben zu beachten.
4. Fehler, die bei der Erstellung der Rechnung gemacht wurden, erfordern Änderungen in der in Paragraph 29 der Regeln vorgeschriebenen Weise, die durch Regierungsverordnung genehmigt werden. Jede Korrektur in der Rechnung muss durch das Siegel des Verkäufers und die Unterschrift des Kopfes bestätigt werden, das Datum der Korrektur muss ebenfalls angegeben werden.
5. Alle Rechnungen, die bei Kunden oder Käufern eingehen, müssen im Einkaufsbuch eingetragen sein, auf dessen Grundlage die Höhe der Mehrwertsteuerabzüge für die Steuerperiode bestimmt wird.
6. Alle von Verkäufern oder Verkäufern ausgestellten Rechnungen müssen im Verkaufsbuch eingetragen sein, auf dessen Grundlage der für die Zahlung des Steuerzeitraums berechnete Mehrwertsteuerbetrag berechnet wird. Wenn sich herausstellt, dass eine fehlerhafte Rechnung ausgestellt wurde, werden Korrekturen am Verkaufsbuch vorgenommen.
7. Nachdem alle erforderlichen Angaben in der Rechnung enthalten sind, muss diese durch die Unterschrift des Leiters der Organisation und des Hauptbuchhalters bestätigt werden.