Tausende Russen träumen heute von der Möglichkeit, nach Finnland zu ziehen. Hohe Lebensqualität und soziale Sicherheit sind ein echter Magnet für Menschen, die ihr Leben bestens gestalten wollen. Aber wie viele wohlhabende westliche Länder ist Finnland sehr besorgt um die Erhaltung seiner Gesellschaft und verfolgt eine sehr strenge Einwanderungspolitik. Um in dieses wundervolle Land zu ziehen, muss man sich daher viel Mühe geben.
Bedienungsanleitung
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Um länger als drei Monate in Finnland bleiben zu können, muss ein Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltserlaubnis) in diesem Land erhalten. Nach finnischem Recht kann dieses Recht im Falle einer Familienzusammenführung (Umzug von Kindern zu Eltern oder Eltern zu Kindern, Heirat mit einem finnischen Staatsbürger), bei Erhalt einer Arbeitserlaubnis, beim Studium an einer staatlichen Bildungseinrichtung oder während der Rückführung gewährt werden, d. H. Der Antragsteller hat finnische Wurzeln.
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Eine Aufenthaltserlaubnis kann unterschiedlicher Art sein und wird für verschiedene Zeiträume ausgestellt. Die Mindestdauer beträgt 12 Monate. Eine Aufenthaltserlaubnis kann nur von staatlichen Stellen eingeholt werden. Zunächst müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei der finnischen Botschaft in Ihrem Wohnsitzland stellen (für russische Staatsbürger in Moskau oder beim Generalkonsulat von St. Petersburg).
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Die Entscheidung zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis trifft der finnische Migrationsdienst. Der Antrag des Antragstellers wird je nach den ihm vorgelegten Begründungen innerhalb von 1, 5 bis 11 Monaten geprüft. Der schnellste und einfachste Weg besteht darin, Anträge zu prüfen, die sich auf den Umzug an einen Studien- oder Arbeitsort beziehen. Wenn der Antrag genehmigt wird, wird die erste Aufenthaltserlaubnis immer für einen begrenzten Zeitraum von einem Jahr erteilt, unabhängig davon, wie viele Jahre Ausbildung oder Arbeit geplant sind.
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Nach einem Jahr Aufenthalt in Finnland müssen Sie einen Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis stellen. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis kann erst nach 4 Jahren Aufenthalt erteilt werden, sofern sich die Person ununterbrochen in Finnland befindet, dh mehr als 6 Monate pro Jahr.
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Die dauerhafte (langfristige) Aufenthaltserlaubnis für das Land kann zu einem Zeitpunkt von nicht mehr als 4 Jahren eingeholt werden, dann muss sie erneuert werden. Eine Person, die einen finnischen Staatsbürger geheiratet hat oder einen langfristigen Arbeitsvertrag mit einem bestehenden finnischen Unternehmen hat, kann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.
beachten Sie
Es ist wichtig zu beachten, dass Sie durch den Besitz von Immobilien in Finnland nicht das Recht haben, eine Aufenthaltserlaubnis in diesem Land zu erhalten.
Nützliche Ratschläge
Für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis in Finnland sind Kenntnisse der finnischen Sprache von großer Bedeutung. Unabhängig vom Zweck des Aufenthalts (Studium, Arbeit, Ehe) versucht der Migrationsdienst, Personen, die bereits Finnisch sprechen, das Bleiberecht einzuräumen. Daher ist es ratsam, dass die Botschaft eine Bescheinigung über den Abschluss der finnischen Sprachkurse erhält.
- Botschaft von Finnland in Moskau
- Aufenthaltserlaubnis in Finnland