Der Erwerb und der Umzug in ein neues Zuhause ist nicht nur ein freudiges Ereignis, sondern auch ein ziemlich mühsames und zeitaufwändiges Ereignis. Und es geht nicht nur darum, Dinge zu transportieren und Reparaturen durchzuführen. Sehr oft muss neben dem Wohnort ein Kindergarten gewechselt werden.
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In welcher Reihenfolge soll der Kindergartenwechsel stattfinden?
Um ein Kind im Zusammenhang mit dem Umzug in einen neuen Kindergarten zu verlegen, besuchen Sie das Bezirksministerium für Bildung, in dem Sie eine Erklärung schreiben müssen, um die Vorschuleinrichtung mit Angabe des Grundes zu ändern. Dies erfordert einen bestimmten Satz von Dokumenten. In der Regel besteht es aus einer Geburtsurkunde eines Kindes, einem Reisepass eines Elternteils, einer Bescheinigung, in welcher Vorschuleinrichtung das Kind zum Zeitpunkt des Antrags registriert ist, Unterlagen, nach denen gegebenenfalls bestimmte Leistungen geltend gemacht werden.
Solche Anträge werden vom Personalausschuss geprüft. Sobald eine positive Entscheidung getroffen wurde, erhalten Sie eine Ticketanweisung, mit der Sie Ihr Kind in den gewünschten Kindergarten einschreiben können. Es ist jedoch nicht so einfach, ein solches Dokument zu erhalten, da sie es nur ausstellen können, wenn in dieser Bildungseinrichtung freie Plätze vorhanden sind. Wenn es keine gibt, müssen Sie sich anstellen.
Sobald die Erlaubnis eingegangen ist, gehen Sie zum Leiter des alten Kindergartens und schreiben Sie einen Antrag auf Ausweisung. Auf dieser Grundlage wird ein entsprechender Befehl erteilt, nach dessen Unterzeichnung alle für den Eintritt in einen neuen Kindergarten erforderlichen Unterlagen problemlos abgeholt werden können.
Die neue Einrichtung muss außerdem eine Erklärung abgeben, sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen und einen Spendenbeitrag leisten. In der Regel müssen beim Wechsel eines Kindergartens nicht alle Ärzte erneut durchlaufen.