Wenn sie offiziell heiraten, gehen die Jungvermählten im staatlichen Standesamt oft in die Kirche, um zu heiraten. Für einige ist dies ein echtes Bedürfnis, und jemand unternimmt einen ähnlichen Schritt nur, weil "es sein sollte" oder "es ist in Mode". Inmitten derer, die dieses Ereignis leichtfertig nehmen, treten am häufigsten Probleme in familiären Beziehungen und Scheidungen auf. Aber wenn dieses Problem im säkularen Leben leicht gelöst werden kann, ist die Scheidung in der Kirche kein einfaches Verfahren.
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Bedienungsanleitung
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Wenn Ihre Ehe gescheitert ist und Sie dieses Problem auch mit der Kirche „regeln“ möchten, denken Sie daran, dass es in der Orthodoxie wirklich keine Scheidung oder Entlarvung wie diese gibt. Sie können nur dann einen Segen für eine zweite Ehe erhalten, wenn die erstere erfolglos war. Und dies ist nicht die Norm des kirchlichen Lebens, sondern nur die Herablassung Ihrer Schwäche. Daher können Sie eine "Scheidung in der Kirche" beantragen, wenn Sie wieder heiraten werden.
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Bevor Sie sich mit einer ähnlichen Frage an die Kirche wenden, müssen Sie sich vom Standesamt offiziell scheiden lassen. Wenn Sie eine eingetragene Ehe speichern, wird Ihre Frage nicht berücksichtigt.
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Suchen Sie nach Scheidungsgründen, die von der Kirche anerkannt wurden. Dies ist in erster Linie der Verzicht auf die Orthodoxie sowie: - Ehebruch, - einer der ehemaligen Ehegatten, der eine neue Ehe eingeht, - Syphilis oder Lepra, Alkoholismus oder AIDS, unheilbare Geisteskrankheit, - unnatürliche Laster; - Unfähigkeit zum ehelichen Zusammenleben, falls es vor der Heirat oder infolge absichtlicher Selbstverstümmelung eingetreten ist; - eine unbekannte Abwesenheit eines der Ehegatten für 5 Jahre oder länger; - ein Eingriff in das Leben oder die Gesundheit eines der Ehegatten oder Kinder; - wenn einer der Ehegatten inhaftiert ist; - wenn eine Abtreibung ohne Zustimmung des Ehegatten durchgeführt wird.
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Falls Sie Ihre erste Ehe offiziell geschieden haben und einen der oben genannten Gründe haben, können Sie im Namen des Bischofs (oder Bischofs, Erzbischofs, Metropoliten) bei der Diözesanverwaltung eine Scheidung beantragen. Sie können auch in Ihrer Gemeinde Berufung einlegen - diese wird zur Prüfung an den Bischof weitergeleitet.
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Wenn Sie nicht wissen, wie man eine Petition schreibt, fragen Sie den Priester danach. In einem schriftlichen Aufruf an Vladyka sollten Sie kurz die Geschichte Ihrer Ehe beschreiben und den Grund für die Scheidung erläutern, angeben, wo und wann die kirchliche Ehe geschlossen wurde, und dem Brief eine Kopie der Dokumente zur zivilrechtlichen Scheidung beifügen.
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Ihre Petition wird individuell geprüft. Wenn Vladyka den Grund für bedeutsam hält und keine kanonischen Hindernisse für eine neue Ehe findet, erhalten die Ex-Ehepartner einen Segen - Sie erhalten eine vom Diözesanbischof unterzeichnete Entlarvungserklärung. Mit dieser Bestätigung haben Sie in Zukunft die Möglichkeit, zum zweiten Mal zu heiraten.