Entgegen der landläufigen Meinung ist die Erlangung der britischen Staatsbürgerschaft eine schwierige Aufgabe, die jedoch gelöst werden kann. Natürlich wird das Sammeln und Ausführen aller erforderlichen Dokumente ziemlich lange dauern, aber mit einer gewissen Beharrlichkeit wird das Ziel letztendlich erreicht. Die Hauptsache ist, alle bürokratischen Anforderungen und Anweisungen genau zu befolgen.
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Bedienungsanleitung
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Die Erlangung der britischen Staatsbürgerschaft ist aus drei Gründen möglich: nach dreijähriger Ehe mit einem britischen Einwohner, bei einem sechsjährigen Aufenthalt in der Berufskategorie oder einfach auf der Grundlage eines elfjährigen ständigen legalen Aufenthalts im Land. Darüber hinaus besteht für alle drei Kategorien die allgemeine zwingende Verpflichtung, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) für mindestens ein Jahr zu haben.
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Zusätzlich zu den festgelegten Bedingungen für einen ständigen Wohnsitz für die Erlangung der englischen Staatsbürgerschaft muss der Antragsteller eine Reihe von Anforderungen erfüllen: Er muss über 18 Jahre alt sein, bei Verstand sein, die Absicht haben, auch in Zukunft in Großbritannien zu wohnen, fließend Englisch sprechen und über gute Kenntnisse des Lebensstils verfügen. Eine spezielle Prüfung ESOL (Englisch für Sprecher anderer Sprachen) ab Stufe 3 wird für Kenntnisse der Sprache und des Lebensstils abgelegt.
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Es ist wichtig zu wissen, dass dieselbe Prüfung auch vor Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis abgelegt wird. Wenn die Ergebnisse erfolgreich waren, können sie bei der Beantragung der Staatsbürgerschaft wiederverwendet werden. Wenn der Antragsteller die Sprache nicht ausreichend spricht, kann er gebeten werden, eine spezielle Schulung an einem der örtlichen Colleges zu absolvieren.
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Zusätzlich zu den oben aufgeführten objektiven Anforderungen werden bei der Prüfung eines Staatsbürgerschaftsantrags auch die persönlichen Qualitäten des Antragstellers berücksichtigt. Dazu muss der Kandidat Empfehlungen von zwei in Großbritannien ansässigen Personen abgeben, die ihn seit mindestens drei Jahren kennen. Darüber hinaus sollte jede Person, die eine Empfehlung abgibt, mindestens 25 Jahre alt sein, bei Verstand sein und kein Verwandter des empfohlenen oder zweiten Bürgen sein. Eine Empfehlung eines Mitarbeiters einer Anwaltskanzlei, der die Interessen des Antragstellers vertritt, kann ebenfalls nicht abgegeben werden.
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Zusätzlich zu diesen Bedingungen muss der Antragsteller die Dauer seines Aufenthalts im Land einhalten. Insbesondere Personen, die nach Berufs- oder Geschäftskategorien in England leben, sollten während der gesamten Dauer ihres Aufenthalts und höchstens drei Monate im Jahr vor der Beantragung der Staatsbürgerschaft nicht länger als 450 Tage von ihr abwesend sein. Für diejenigen, die die Staatsbürgerschaft aufgrund einer Ehe mit einem in Großbritannien ansässigen Staatsbürger erhalten, sollte die Abwesenheit aus dem Land 270 Tage für die gesamte Aufenthaltsdauer und höchstens drei Monate im letzten Jahr vor dem Antrag auf Staatsbürgerschaft nicht überschreiten.