Großbritannien ist eines der am weitesten entwickelten europäischen Länder, daher ist es nicht verwunderlich, dass Millionen Einwohner anderer Länder davon träumen, in England den Flüchtlingsstatus zu erlangen. Vor einigen Jahrzehnten war das britische Recht Asylbewerbern gegenüber sehr loyal. Heute ist es sehr schwierig und manchmal unmöglich, in England den Flüchtlingsstatus zu erlangen.
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Anwendung
Gemäß den Artikeln des Völkerrechts kann einer Person, die aufgrund ihrer nationalen oder rassischen Zugehörigkeit, ihrer religiösen oder politischen Ansichten oder ihres sozialen Status verfolgt wird, der Flüchtlingsstatus gewährt werden. Die Bedrohung für Leben oder Gesundheit muss real sein und durch alle möglichen Beweise gestützt werden.
Sie können den Flüchtlingsstatus beim Überqueren der britischen Grenze beantragen - am Seehafen oder Flughafen oder bei der Ankunft im Land mit einem Gast-, Touristen- oder Geschäftsvisum. Die Einreichung eines Antrags im Ankunftshafen (alle Hafenantragsteller) wird im Hinblick auf das Einwanderungsrecht als am wünschenswertesten angesehen. Britische Beamte glauben, dass wir in diesem Fall von einer echten Bedrohung für Leben und Gesundheit sprechen können.
Schecks, Interviews, Ernennung von Assistenten
Während seiner „Karriere“ unterzieht sich der Flüchtling zahlreichen Kontrollen, unterzieht sich Interviews und nimmt an sozialen Programmen teil. Unmittelbar nach der Beantragung des Status beginnen die Einwanderungsbeamten eine umfassende Überprüfung, um festzustellen, ob Ihre Person zur kriminellen Welt gehört. Sie machen Fingerabdrücke, machen Fotos, legen persönliche Daten fest.
Für den Fall, dass Sie sich im Ankunftshafen bewerben und die britischen Behörden dabei unterstützen, zusätzliche Informationen über Ihre Identität zu erhalten, wird Ihnen möglicherweise eine NASS-Bargeldzulage zugewiesen. Personen, die einige Zeit nach dem Grenzübertritt einen Antrag auf Flüchtlingsstatus gestellt haben, erhalten keine NASS-Zulage.
Das Zuweisen einer NASS-Zulage bedeutet, dass Sie von einem „Null“ -Anmelder zu einem „Asylbewerber“ umqualifiziert wurden. In diesem Status können Sie sich legal in Großbritannien aufhalten, bevor Sie entscheiden, ob Sie den Flüchtlingsstatus erhalten möchten. Ein „Asylbewerber“ ist in den ersten 12 Monaten nach Antragstellung nicht arbeitsberechtigt.