Wenn die Wohnung privatisiert ist, um sich darin zu registrieren, benötigen Sie nur die Zustimmung des Eigentümers. Für die Registrierung in sozialen Mietobjekten, die sich in kommunalem oder staatlichem Besitz befinden, reicht nur die Zustimmung des Arbeitgebers nicht aus.
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Bedienungsanleitung
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Die Registrierung in einer privatisierten Wohnung ist ganz einfach. Dies bedarf nur der Zustimmung des Eigentümers der Immobilie. Wenn es mehrere Eigentümer gibt, wird nur die Erlaubnis registriert, auf deren Gebiet der neue Mieter registriert ist.
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Um den Registrierungsvorgang durchzuführen, wenden Sie sich an das Haus. Es ist unbedingt erforderlich, eine Eigentumsbescheinigung, einen allgemeinen Reisepass des Eigentümers und einen zukünftigen Mieter der Wohnung mitzubringen.
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Der Eigentümer schreibt eine Erklärung nach dem festgelegten Modell, die auf der Informationstafel der Hausverwaltung zu finden ist. Der Antrag und der Reisepass des zukünftigen Mieters verbleiben bei den Mitarbeitern der Einrichtung zur Eintragung in das Buch der Aufzeichnungen.
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In einer Woche ist ein Reisepass mit einem neuen Registrierungsstempel fertig. Sie können Ihren Wohnort beliebig oft wechseln. Dies ist gesetzlich zulässig.
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Für die Registrierung in einer städtischen Wohnung reicht die schriftliche Zustimmung des verantwortlichen Mieters nicht aus. Die Erlaubnis aller anderen Bewohner, einschließlich der abwesenden, ist erforderlich.
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Wenn die Person, die sich in der kommunalen Wohnung anmelden möchte, nicht der Ehegatte, das Kind oder der Elternteil der dort bereits registrierten Bewohner ist, muss die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Dies kann die staatliche oder lokale Regierungsbehörde sein, die für die Wohnung zuständig ist. Diese Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Anzahl der Quadratmeter es Ihnen ermöglicht, einen anderen Mieter in der Wohnung niederzulassen. Diese Regel gilt nicht nur für die Registrierung minderjähriger Kinder in dem Wohnraum, in dem ihre Eltern bereits registriert sind.
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Um einen neuen Mieter zu registrieren, wenden Sie sich an die lokale Regierung. Dort müssen ein verantwortlicher Arbeitgeber, alle in der Wohnung registrierten Personen und ein Bürger, der die Registrierung beantragt, anwesend sein. Sie müssen allgemeine Pässe dabei haben. Wenn keiner der in der Wohnung registrierten Personen anwesend ist, muss die notariell beglaubigte Zustimmung vorgelegt werden.
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In Anwesenheit eines Mitarbeiters der Selbstverwaltungsbehörde unterzeichnen alle bereits registrierten Bewohner eine Einwilligung gegenüber einer anderen Person, in der Wohnung zu wohnen. Der Neuankömmlingspass verbleibt zusammen mit diesen Aussagen bei den Mitarbeitern der staatlichen Einrichtung. Nach 1, 5 bis 2 Wochen wird eine Person am Wohnort registriert und ein Reisepass ausgehändigt.