Bei der Registrierung oder Registrierung einer Person am Wohnort werden eine Wohnungskarte (Formular 10) und ein Hausbuch (Formular 11) gemäß der Verordnung vom 20. September 2007 des FMS von Russland Nr. 208 ausgefüllt. Die angegebenen Dokumente werden im Bezirkspassamt aufbewahrt. Informationen zur Registrierung einer Person erhalten Sie außerdem im Adressbüro der Stadt. Sie können die Registrierung der Person oder die Anzahl der registrierten Personen in der Wohnung herausfinden, indem Sie eine Anfrage an die zuständigen Behörden ausfüllen.
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Bedienungsanleitung
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Wenden Sie sich an Ihr örtliches Passamt, um Auszüge aus dem Hausbuch zu erhalten. Ein Auszug aus dem Hausbuch unter der Adresse wird auf der Grundlage einer mündlichen Beschwerde einer in dieser Wohnung registrierten Person ausgestellt.
2
Zeigen Sie bei der Beantragung Ihren Reisepass vor. In der Praxis treten manchmal Schwierigkeiten auf, wenn mündlich ein Auszug angefordert wird. Zum Beispiel müssen Passisten häufig zuerst Stromrechnungen bezahlen. Diese Bedingung für die Bereitstellung eines Auszuges ist unzulässig.
3
In diesem Fall schreiben Sie eine schriftliche Anfrage für die Bereitstellung von Informationen aus dem Haus, Wohnungsbuch. Senden Sie es mit einem Benachrichtigungsschreiben an die Adresse des Passbüros. Sie erhalten eine schriftliche Antwort in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise.
4
Wenn Sie den Namen und das Geburtsjahr der Person kennen, wenden Sie sich mit einer Anfrage nach ihrem Wohnort an die Adresstabelle. Sie erhalten Informationen über die letzte Registrierung dieser Person.
Nützliche Ratschläge
Die Weigerung, diese Auszüge durch Registrierung vorzulegen, kann als Grundlage für die Einreichung einer schriftlichen Beschwerde über die Handlungen von Beamten beim Leiter des Bezirkspassamtes dienen.