Die Hochzeit ist eines der sieben Sakramente der Kirche. Orthodoxe Menschen setzen sich für diese große Sache ein, wenn sie von ihrer Beziehung zu Gott Zeugnis geben und einen Segen für das Zusammenleben, die Geburt und die Erziehung von Kindern erhalten möchten. Leider brechen einige kirchliche Ehen auseinander und die Leute haben möglicherweise eine Frage bezüglich der Möglichkeit einer zweiten Hochzeit.
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Die Schrift sagt deutlich, dass das, was Gott verbindet, nicht vom Menschen getrennt werden kann. Im Sakrament der heiligen Hochzeit werden die Jungvermählten eins und bilden eine Familie. Die Menschen erhalten göttliche Gnade, um ihnen im Familienleben zu helfen. Es ist jedoch nicht immer möglich, die Integrität der Ehe aufrechtzuerhalten. Es gibt Trennungen, mit denen die Kirche schlecht umgeht. Wenn sich die Paare trennen, weil sie sich nicht auf die Charaktere geeinigt haben oder der Partner nicht mehr im Bett zufrieden ist, besteht keine Möglichkeit für eine zweite Hochzeit in der Zukunft.
Und doch steigt die Kirche zu menschlichen Schwächen hinab. Es gibt Vorschriften, die die Erlaubnis zur erneuten Hochzeit in Einzelfällen vorsehen. Aber nur der regierende Bischof gibt die Erlaubnis für eine zweite kirchliche Ehe.
So ist eine Wiederheirat beispielsweise beim Tod eines der Ehegatten zulässig. Der Apostel Paulus sagt, dass man heiraten kann, aber es ist immer noch besser, Witwe oder Witwer zu bleiben. Wenn die ersten familiären Bindungen aufgrund von Verrat unterbrochen wurden und eine Seite der anderen nicht vergab, ist dies ein Grund für die Scheidung. Die zweite Ehe kann vom Bischof genehmigt werden. Chronischer Alkoholismus, Drogenabhängigkeit, eine psychische Störung, HIV-Infektion und Syphilis können als rechtliche Hindernisse für eine Scheidung angesehen werden. Eine zweite Hochzeit kann auch mit dem Segen des Erzpastors zulässig sein.
In der Praxis gibt es andere Fälle von Erlaubnis für eine zweite Ehe. Aber alle von ihnen werden vom regierenden Bischof der Diözese (einem bestimmten kirchlichen Bereich) akzeptiert. Wenn letzteres erlaubt ist, erlaubt die Kirche einer Person eine zweite Hochzeit.