Die Zuweisung von TIN an Bürger, einzelne Unternehmer und Organisationen ist im Wesentlichen eine Steuerregistrierung. Die Registrierung bei den Steuerbehörden ist im Kodex der Russischen Föderation sowie in der Verordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation Nr. 114N vom 11.05.2009 geregelt.
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TIN von Einzelpersonen
Eine Person kann sich selbst für Steuern registrieren, indem sie einen Antrag beim Finanzamt einreicht. Ergreift ein Bürger jedoch nicht die Initiative und registriert sich nicht als Steuerpflichtiger, hat der Steuerdienst das Recht, diese Person ohne seine Teilnahme in Steuerunterlagen aufzunehmen. Ein solches Verfahren wird auf der Grundlage von Informationen durchgeführt, die von den Behörden erhalten wurden und deren Liste in Artikel 85 der Abgabenordnung der Russischen Föderation angegeben ist. Diese Informationen können von den an der Registrierung der Bürger am Wohnort beteiligten Registrierungsbehörden bereitgestellt werden. Behörden, die Pässe ausstellen oder ersetzen usw.
Ein Bürger hat das Recht, auf Anfrage ein TIN-Zertifikat zu erhalten, das ein Dokument ist, das seine Registrierung als Steuerzahler belegt. Die Erlangung eines Zertifikats durch eine Person, die kein Einzelunternehmer ist, ist freiwillig.
Nach dem Gesetz gilt das Fehlen eines TIN-Zertifikats eines Bürgers nicht als Verstoß.
Eine Person, die kein Unternehmer ist, kann Steuern zahlen, ohne eine Steuerbescheinigung in der Hand zu haben. Nach dem Gesetz muss ein Bürger beim Ausfüllen von Steuererklärungen bei der Zahlung von Steuern nicht seine TIN angeben.
In Situationen, in denen der Arbeitgeber ein Arbeitnehmer-TIN-Zertifikat benötigt, ist eine solche Anforderung nicht legal. Nach dem Arbeitsrecht gilt eine Steuerregistrierungsbescheinigung nicht für Dokumente, die zum Abschluss eines Arbeitsvertrags erforderlich sind. Die Ausnahme bildet eine separate Kategorie von Arbeitnehmern, die am Arbeitsplatz ein TIN-Zertifikat vorlegen müssen.
Die Kategorie der Mitarbeiter, die ein TIN-Zertifikat vorlegen müssen, umfasst Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, Leiter von Organisationen und Hauptbuchhalter.