Um die Garage zu privatisieren, müssen Sie die volle Aktiengebühr bezahlen und ein bestimmtes Paket von Dokumenten sammeln. Garagen, die Teil der ASK, MGSA sind, unterliegen keiner Privatisierung, da sie sich auf kommunalem Land ohne Kaufrecht befinden.
Bedienungsanleitung
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Wenn alle Mitglieder der Genossenschaft auf der Grundlage der Bescheinigung über die Zahlung des gezahlten Anteils an GSK Eigentumsrechte angemeldet haben, benötigen Sie zur Privatisierung der Garage das folgende Dokumentenpaket: - das Original und eine beglaubigte Kopie der Bescheinigung von GSK über Ihre Mitgliedschaft in der Genossenschaft und die vollständige Rücknahme der Aktie (das Dokument ist unterzeichnet der Vorsitzende und Hauptbuchhalter und versiegelt mit einem Siegel) - BTI-Registrierungsbescheinigung (falls zuvor Ihre Rechte in dieser Einrichtung berücksichtigt wurden) - Handlung der staatlichen Kommission über die Annahme der Garage in Betrieb, ut erzhdenny der Kreisverwaltung - Reisepass (Original und Kopie).
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Wenn mindestens ein Mitglied der Genossenschaft noch keine Eigentumsrechte an der von GSK ausgestellten Garage erhalten und keine Aktiengebühr entrichtet hat, benötigen Sie zusätzlich zu den bereits angegebenen die folgenden Dokumente: - eine beglaubigte Kopie des GSK-Registrierungszertifikats oder die Entscheidung der Verwaltung über deren Einrichtung (oder ein anderes Dokument) - eine beglaubigte Kopie der Charta der GSK; - eine beglaubigte Kopie des Registers; - eine Liste des gemeinsamen Eigentums der GSK, die vom Vorsitzenden erstellt und unterzeichnet und durch das Siegel beglaubigt wurde; - Erklärung der Garage von Etage zu Etage mit gekennzeichneten Parkplätzen und der entsprechenden Nummer Walkie-Talkie, vom Vorsitzenden der GSK unterzeichnet und durch das Siegel zertifiziert; - Mietvertrag für den Bau einer Garage (oder anderer Genehmigungen).
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Senden Sie alle vorbereiteten Dokumente zur Prüfung an die UFRS (in einigen Regionen des EIRC). Wenn Sie wirklich Mitglied der GSK sind (und nicht der MGSA oder ASK), wird Ihnen die Privatisierung nicht verweigert, und Sie erhalten innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Einreichung der Dokumente eine Bescheinigung. In anderen Fällen ist dies nicht möglich, da das Grundstück, auf dem Sie die Garage gebaut haben, der Gemeinde gehört, sodass sie jederzeit abgerissen werden kann.