Jede öffentliche oder berufliche Vereinigung hat ein Leitungsgremium, das mit der in seiner Satzung angegebenen Häufigkeit alle an der Abhaltung von Berichterstattungs- und Wahlversammlungen interessierten Personen einberufen muss. Der Eintritt zu solchen Sitzungen steht allen Mitgliedern dieser Gesellschaft oder Delegierten aus Teilnehmergruppen offen. Auf diese Weise üben sie ihr Recht auf Teilnahme an ihren Aktivitäten aus.
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Bedienungsanleitung
1
Denken Sie über die Tagesordnung für das Meeting nach. Da der Bericht und die Wahlen eines der wichtigsten Themen sind, wird in diesem Fall eine maximale Wahlbeteiligung erwartet. Daher können Sie zusätzlich zu diesen Themen weitere dringende Themen auf die Tagesordnung setzen, die Sie mit Mitgliedern Ihres Vereins erörtern werden. Legen Sie den Zeitpunkt und den Ort fest, an dem die Berichterstattung und das Wahltreffen stattfinden sollen. Der Raum, in dem er stattfinden soll, sollte zugänglich und geräumig genug sein, um alle unterzubringen.
2
Benachrichtigen Sie alle, die an einer Wahlsitzung interessiert sind. Senden Sie dazu Einladungen mit Angabe der Tagesordnung, des Datums und des Ortes der Besprechung. Hängen Sie Ankündigungen mit diesen Informationen an Orten auf, an denen die meisten Mitglieder dieser Vereinigung sie sehen können. Stellen Sie eine solche Ankündigung gegebenenfalls in den Medien und im Fernsehen auf.
3
Organisieren Sie die Registrierung der Teilnehmer, die eine halbe Stunde vor dem Meeting beginnen sollte. Weisen Sie Registrare in ausreichender Anzahl zu, damit zu Beginn alle Teilnehmer die Möglichkeit haben, ihre persönlichen Daten anzugeben. In der Regel sind dies der Nachname, der Vorname und das Patronym, die Organisation oder ihre strukturelle Einheit, die Adresse des Ortes der Registrierung oder des Wohnsitzes sowie die Kontaktinformationen.
4
Wählen Sie den Vorsitzenden und den Sekretär der Sitzung. Beachten Sie, dass der Vorsitzende Ihres gewählten Gremiums nicht zum Vorsitzenden der Sitzung gewählt werden kann. Falls erforderlich, wählen Sie, falls dies in der Satzung vorgesehen ist, einen Berechtigungsnachweisausschuss aus, der die Berechtigungsnachweise von Abgeordneten überprüft, wenn diese aus Gruppen von Mitgliedern des Vereins ausgewählt werden.
5
Die Sekretärin muss ein Protokoll führen. In dem Protokoll ist die Anzahl der bei der Sitzung anwesenden Delegierten oder Mitglieder des Vereins anzugeben, wer zum Vorsitzenden, Sekretär und mit welchen Abstimmungsergebnissen gewählt wird.
6
Der Vorsitzende des gewählten Gremiums erstattet Bericht über die geleistete Arbeit. Im Protokoll spiegeln sich die Gesamtstimmen mit einer Bewertung wider - ob sie als zufriedenstellend anerkannt wird oder nicht. Die Sitzung sollte Vorschläge zur neuen Zusammensetzung des gewählten Gremiums anhören, jeden Kandidaten einzeln erörtern und abstimmen. Reflektieren Sie die Abstimmungsergebnisse im Protokoll.
7
Nachdem alle auf der Tagesordnung aufgeführten Themen erörtert wurden, muss der Vorsitzende der Sitzung diese schließen und das Protokoll ihrer Abhaltung zusammen mit dem Sekretär unterzeichnen.