Die Scheidung ist schmerzhaft und nicht immer schnell genug. In einigen Fällen weigern sich die Partner, sich scheiden zu lassen, in anderen Fällen können sie einfach nicht gefunden werden. Damit Ihnen jedoch nicht bekannt wird, dass Sie bereits geschieden sind, können Sie im Voraus herausfinden, ob die Scheidungsdokumente bereits eingereicht wurden oder nicht.
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Bedienungsanleitung
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Wenn Sie keine Kinder haben, erfolgt das Scheidungsverfahren über ein spezielles Standesamt. In Bezug auf diese Art der Scheidung können Sie jedoch nicht herausfinden, ob die Dokumente eingereicht wurden. Da das Standesamt bei der Beantragung einer Scheidung beide Ehepartner anwesend sein muss. Wenn man nicht kann (der Grund muss sehr gerechtfertigt sein), wird seine Unterschrift auf dem Antrag notariell beglaubigt. In dieser Hinsicht können Sie sich keine Sorgen machen, wenn Sie nicht wissen, dass Ihre Ehepartner eine Scheidung beantragen möchten. Dies wird ohne Ihre Zustimmung nicht funktionieren.
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Option zwei - Scheidung durch die Gerichte. Diese Form der Scheidung wird angewendet, wenn die Familie Kinder hat. Hier kann der Antragsteller allein sein. Sie erhalten jedoch die entsprechende Vorladung im Gerichtssaal. Dies ist der klarste Beweis dafür, dass die Dokumente bereits eingereicht wurden.
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Wenn Sie jedoch den Verdacht haben, dass Ihr Ehepartner plant, Dokumente einzureichen, aber nicht genau wissen, wann, wenden Sie sich direkt an den Friedensrichter. Sie können dies tun, bevor Sie die Vorladung erhalten. Der Antrag wird in der Regel in die Stelle geschrieben, an die er durch Registrierung angehängt ist. Gehen Sie also dorthin, wo Ihre andere Hälfte ständig registriert ist.
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Sie können dieses Problem telefonisch lösen. Es ist nicht notwendig, zur Gerechtigkeit des Friedens zu gehen. Rufen Sie ihn einfach an und lösen Sie alle Ihre Fragen.
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Sie müssen benachrichtigt werden, dass die Dokumente entweder per Einschreiben mit einer Mitteilung oder durch eine Vorladung mit einer Mitteilung oder durch ein Telegramm oder Telegramm beim Gericht eingereicht wurden. Dies ist in der Zivilprozessordnung klar festgelegt. Wenn der Scheidungsprozess stattgefunden hat und Sie nicht Bescheid wussten, können Sie eine Erklärung schreiben und die Entscheidung aufheben. Eine solche Nichteinhaltung des Kodex ist schließlich ein grober Verstoß gegen das Gesetz. Die auf diese Weise getroffene Entscheidung ist also ungültig.