Es ist möglich, ein Kind aus einem Waisenhaus in verschiedene Formen der Familienstruktur zu bringen. In jedem Fall sollte Ihr erster Besuch bei den Vormundschaftsbehörden stattfinden. Nur dort erhalten Sie vollständige Informationen über das Verfahren zur Übergabe des Kindes an die Familie.
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Bedienungsanleitung
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Wenn Sie Ihr Lieblingskind aus einem Waisenhaus zu einem Besuch einladen möchten, müssen Sie einen Gastmodus einrichten. Wenden Sie sich dazu an Ihre örtliche Vormundschaftsbehörde. Sie prüfen Ihre Bewerbung und benötigen nach eigenem Ermessen möglicherweise zusätzliche Dokumente. Wenn die Antwort Ja lautet, erhalten Sie eine Sorgerechtserlaubnis, mit der Sie ins Waisenhaus kommen müssen. Der Antrag muss vom Direktor des Waisenhauses genehmigt werden. Wenn Sie die Erlaubnis des Direktors erhalten haben, können Sie das Kind abholen. In der Erklärung wird festgelegt, wie lange das Kind auf Gastbasis in der Familie bleibt. Die Erlaubnis wird in der Regel für einen Zeitraum von höchstens zwei Wochen erteilt. Sie können um Erlaubnis bitten, das Kind das ganze Wochenende für einen vereinbarten Zeitraum mitzunehmen.
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Um ein Kind zu einer vollständigen Familie zu werden, stellen Sie eines von mehreren Familiengeräten aus. Sie können ein Kind adoptieren, unter Vormundschaft oder in eine Pflegefamilie bringen. In jedem Fall müssen Sie sich zuerst an die Vormundschaftsbehörde am Ort der Registrierung (Registrierung) wenden. Sie erhalten eine Liste der erforderlichen Dokumente und Zertifikate, die Sie sammeln und in Gewahrsam nehmen müssen. Für jeden Gerätetyp der Familie gibt es eine separate Liste der erforderlichen Dokumente.
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Wenn das Sorgerecht eine positive Entscheidung über Sie getroffen hat, suchen Sie nach dem Kind, das Sie abholen möchten. Beachten Sie, dass während der Adoption die Übertragung des Kindes an die Familie auf gerichtliche Anordnung erfolgt. In allen anderen Fällen wird die Entscheidung von den Vormundschaftsbehörden getroffen.
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Suchen Sie nach einem Kind in Bundes- und Regionaldatenbanken von Kindern ohne elterliche Fürsorge. Um das Kind kennenzulernen, das Sie mögen, holen Sie sich die Erlaubnis in Gewahrsam. Gehen Sie mit dieser Erlaubnis in ein Waisenhaus. Die Verwaltung wird Sie dem Kind vorstellen und alle interessanten Informationen bereitstellen.
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Wenn Sie ein Kind finden, reichen Sie einen Antrag beim Gericht oder bei der Vormundschaft ein (abhängig von der Form des Familiengeräts). Das Gericht prüft den Antrag innerhalb von zwei Monaten. Wenn Sie innerhalb von zehn Tagen eine positive Entscheidung treffen, können Sie das Kind nach Hause bringen.