Deutschland kann nach dem staatlichen System sicher als klassisches Beispiel für ein Land einer Bundesordnung bezeichnet werden. Gegenstand des Bundes sind 16 Bundesländer mit ihren Verfassungen, Regierungen und gesetzgebenden Körperschaften.
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Bedienungsanleitung
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Deutschland ist in seiner Landesstruktur eine parlamentarische Bundesrepublik. An der Spitze des Landes steht der Bundespräsident, der alle fünf Jahre von der Bundesversammlung gewählt wird - ein Verfassungsorgan, das in erster Linie zu diesem Zweck geschaffen wurde.
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Der deutsche Präsident hat nur sehr begrenzte Befugnisse, vor allem die Vertretung des Bundeskanzlers beim Bundestag und die Auflösung des Unterhauses auf Vorschlag des Regierungschefs. Zu seinen Zuständigkeiten gehören auch die Ernennung hoher Offiziere in der Armee, die Verleihung staatlicher Auszeichnungen und die Annahme von Entscheidungen zur Begnadigung von Verurteilten.
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Die gesetzgebende Gewalt in Deutschland wird von einem Zweikammerparlament ausgeübt. Das Unterhaus des Parlaments ist der Bundestag und das Oberhaus der Bundesrat.
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Der Bundestag wird durch direkte lokale Abstimmung mit Mehrheit für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Das Hauptziel seiner Tätigkeit ist die Gesetzgebung auf Bundesebene.
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Bundesrat-Abgeordnete werden nicht gewählt, sondern von den Regierungen ihrer Bundesländer ernannt. Es werden Rechnungen in Bezug auf die Beziehung zwischen dem Verband und dem Land berücksichtigt. Zu seiner Zuständigkeit gehört auch die Prüfung von Gesetzesvorlagen im Zusammenhang mit Änderungen der aktuellen Verfassung.
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Die Exekutive in Deutschland wird von der Bundesregierung unter der Leitung der Bundeskanzlerin vertreten. Das Hauptmerkmal der Tätigkeit der Bundesregierung ist, dass die Landespolitik der Bundesministerien nicht eigenständig, sondern über dieselben Exekutivorgane der Bundesländer durchgeführt wird. Eine Ausnahme bilden nur das Außenministerium, das Innenministerium und das Verteidigungsministerium.
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Zur Regierung gehören neben Ministerien auch das Bundeskanzleramt und das Medienamt, die dem Bundeskanzler direkt unterstellt sind.