Leider wurden die Cartoons, auf denen mehr als eine Generation von Russen aufgewachsen ist, nicht modern zensiert und im Fernsehen auf die „schwarze Liste“ gesetzt. Derzeit sind zehn bekannte sowjetische Animationsfilme eingereicht worden.
Einige Cartoons wurden vollständig aus der Tagessendung entfernt, einige Szenen wurden herausgeschnitten, aber es gab nur ein Ergebnis - in jeder Arbeit fanden die Zensoren etwas, das selbst das sowjetische Kulturministerium nicht auf einmal verzerrt hatte.
Das Gesetz zum Schutz von Kindern vor gesundheits- und entwicklungsschädlichen Informationen trat am 1. September 2012 in Kraft.
Wer und wofür
"Na warte!" - Einer der berühmtesten sowjetischen Cartoons über die unerbittliche Feindschaft von Wolf und Hase wurde verboten, weil er "Rowdytum, einen ungesunden Lebensstil und Mobbing von Tieren fördert".
"Cheburashka and Crocodile Gene" - nein, dies ist keine Geschichte über Freundschaft und Güte, sondern, wie sich herausstellte, dieselbe Propaganda von Rauchen und Tiermissbrauch.
"Winnie-the-Pooh und alles in allem" - der liebe Winnie wurde wegen Völlerei und seiner Freunde verurteilt - in unmoralischem Verhalten.
"Carlson, der auf dem Dach lebt" - wieder Völlerei, Rauchen sowie unmoralisches Verhalten und als Kirsche auf diesem zensierten Kuchen "Korruption von Minderjährigen".
"Drei aus Prostokvashino" - verboten wegen Förderung von Landstreichern, Rauchen und illegalem Besitz von Eigentum. Anscheinend reichten die Dokumente der Katze Matroskin in Form eines "Schnurrbartes, Pfoten und Schwanzes" zum Überschreiten der Altersgrenze nicht aus.
Aus ähnlichen Gründen standen auch so bekannte und beliebte Cartoons wie Hedgehog in the Fog, Bremer Stadtmusiker, Once Upon a Dog, Adventures of Funtik Piglet und Monkey auf der Liste.
Einschränkungen eingeführt
Gemäß dem verabschiedeten Gesetz können alle diese sowjetischen Cartoons erst nach 23 Stunden Ortszeit im Fernsehen ausgestrahlt werden. Wenn ausnahmsweise etwas ausgestrahlt wird, muss dem Video eine Erwähnung der Zugangsbeschränkung beigefügt werden.
Gemäß dem Gesetz müssen alle Inhalte eine spezielle Alterskennzeichnung "0+", "6+", "12+", "16+", "18+" aufweisen.