Leider zeigen Statistiken, dass in unserer Zeit die Scheidung fast jede zweite Ehe beendet. Die Scheidung ist ein schmerzhafter Prozess, der häufig mit einer Aufteilung des gemeinsam erworbenen Eigentums einhergeht.
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Manchmal ist es ziemlich schwierig, Eigentum während einer Scheidung aufzuteilen, da beide Ehepartner es gleichermaßen beantragen. Nach der geltenden Gesetzgebung gilt Miteigentum als alles gemeinsame Eigentum, das Ehepartner während der Ehe erworben haben. In diesem Fall spielt es keine Rolle, wer das Geld für den Kauf von Möbeln, Autos oder Wohnungen verdient hat. Ehefrau und Ehemann sind zu gleichen Teilen am gemeinsam erworbenen Vermögen beteiligt. Wenn die Frage der Aufteilung des Vermögens nicht einvernehmlich geklärt wurde, sollten Sie vor Gericht gehen. Der Richter trifft eine Entscheidung, die sich nicht nur auf die Ansprüche der Ehegatten stützt, sondern natürlich auch auf deren Interessen und Pflichten, wobei die Interessen der Kinder berücksichtigt werden. Im Idealfall ist es natürlich besser, sich einvernehmlich und ohne gegenseitige Ansprüche zu zerstreuen, indem Sie sich an einen Notar für die Aufteilung des Eigentums wenden. Schließlich sind die Rechtskosten viel teurer als eine Notargebühr (ihre Höhe beträgt normalerweise einige Prozent des Gesamtwerts der Immobilie, und wenn es um Immobilien oder persönliche Transporte geht, sind die Kosten sehr hoch). Aber wenn es keinen anderen Weg gibt, muss man sich nur auf Gerechtigkeit verlassen. Wenn die Ehegatten einmal einen von einem Notar beglaubigten Ehevertrag geschlossen haben, wird dieses Dokument vom Gericht berücksichtigt. Es gibt jedoch bestimmte Kategorien von Eigentum, die bei einer Scheidung nicht geteilt werden müssen. Der Abschnitt bedroht nicht das persönliche Eigentum der Ehegatten (Ausnahme: Schmuck und Luxusgüter) sowie das gesamte Vermögen, das jeder Ehegatte vor der Heirat erworben hat. Wenn Sie vorhaben, Eigentum nach einer Scheidung vor Gericht zu teilen, denken Sie außerdem daran, dass Eigentum, das Sie oder Ihr Ehepartner durch Erbschaft oder Schenkung erhalten haben, auch dann nicht geteilt werden kann, wenn es während des Bestehens der Ehe erhalten wurde.